Privatpiloten Lizenz (PPL, Privat Pilot Licence)
Die Privat Pilot Licence für Helikopter ist die erste Ausbildungsstufe eines Helikopterpiloten. Egal ob man das Helikopterfliegen als Hobby betreiben möchte, oder es zu seinem Beruf machen will.
Da mit der Revision des Luftfahrtgesetzes ab April 2011 das Medical Class II erst ab dem 1. Soloflug benötigt wird, kann die Ausbildung sofort beginnen. Für die praktische Prüfung benötigt der Flugschüler einen Strafregisterauszug, der nicht älter als 3 Monate sein darf. Ein Flugschüler durchläuft einen vorgeschriebenen Lehrplan, der ihn vom Schweben, Starten und Landen über Navigationsflüge bis hin zu den Notverfahren und schlussendlich zur Privatpilotenprüfung führt.
Parallel zur fliegerischen Ausbildung wird der Theorieunterricht besucht. Für die Zulassung an die praktische Prüfung müssen alle Theoriefächer bestanden sein.
Nach erfolgreich abgelegter PPL-Prüfung können die Helikopter, für die man eine entsprechende Typenberechtigung hat, gechartert werden. Die Privatpilotenlizenz erlaubt es, nichtgewerbsmässige Flüge mit Passagieren durchzuführen.